Landesverband Schleswig-Holstein

Bericht von der SLG-Leiter-Versammlung am 02.12.2004



(Auszüge aus dem Protokoll der SLG-Leiter-Versammlung vom 02.12.2004)

Ort: Vereinsheim des FTN, Stettiner Str. 38, Neumünster
Datum: 02.12.2004


1.) Eröffnung durch den Landesverbandsleiter

Landesverbandsleiter Heinz Kollmeier eröffnet die SLG-Leiter-Versammlung um 19.35 Uhr und begrüßt die Anwesenden.


2.) Jahresrückblick 2004

Heinz Kollmeier teilt mit, daß in 2004 vom Landesverband folgende Geräte angeschafft wurden:

2 Timer
1 Scoreboard

Die Anschaffung eines V0-Meßgerätes wurde beim BDMP-Präsidium beantragt.

Die Geräte dienen in erster Linie der Durchführung von Veranstaltungen des Landesverbandes, z.B. Landesmeisterschaften. Sie können jedoch auch von den SLGen ausgeliehen werden.

Die Landesmeisterschaften 2004 sind abgeschlossen. Die Wettbewerbe in den Kurzwaffendisziplinen konnten wie geplant durchgeführt werden. Bei den Langwaffen mußten einzelne Wettbewerbe ausfallen (300 m), da Termine auf den Bundeswehrständen kurzfristig abgesagt wurden.

Der SIG-Sauer-Pokal mußte in diesem Jahr entfallen, da der Schießstand in Quickborn aufgrund von Umbauarbeiten nicht zur Verfügung stand.


3.) Landesmeisterschaften 2005

Die Kurzwaffenmeisterschaften werden voraussichtlich wieder in Quickborn und Kaltenkirchen stattfinden. Die Termine müssen jedoch noch abgestimmt werden, da der Umbau des Standes in Quickborn zur Zeit nicht abgeschlossen ist.

Die 100-m-Langwaffenmeisterschaften werden voraussichtlich wieder in Klein Wesenberg stattfinden, für die 300-m-Wettbewerbe wird eine Alternative zu den Bundeswehrständen untersucht.

Die Flintendisziplinen werden wiederum in Kaltenkirchen ausgetragen werden.

Aus dem Kreis der SLG-Leiter wird darum gebeten, bei der Terminierung der Landesmeisterschaften auf die schleswig-holsteinischen Schulferientermine und auf die Meldefristen zu den Deutschen Meisterschaften Rücksicht zu nehmen.


4.) Jubiläum 25 Jahre BDMP

In diesem Jahr beging der BDMP e.V. sein 25-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlaß fand auf Schloß Neuhaus bei Paderborn eine Festveranstaltung statt.

Heinz Kollmeier wies darauf hin, daß die eingeladenen BDMP-Mitglieder für die Verpflegungs- und Übernachtungskosten selbst aufgekommen sind.

Bei der Veranstaltung waren Vertreter des Bundesinnenministeriums und des Bundesverwaltungsamtes anwesend, wodurch die guten Beziehungen des BDMP zu diesen für die Umsetzung des neuen Waffenrechts bedeutsamen Behörden weiter vertieft werden konnten.


5.) Änderungen der Sportordnung

Die aktuelle Sportordnung ist zur Zeit nur im Internet unter der Adresse http://www.bdmp.de abrufbar. Die gedruckte Version soll in 2005 zur Verfügung stehen.

Bundessportleiter Detlef Mesletzky informierte, daß es noch kleinere Änderungen an der im Internet verfügbaren Sportordnung geben wird. Diese Änderungen sind zur Genehmigung durch die Behörden eingereicht und man erwartet deren Rückmeldung.

Soweit zur Zeit offenen Fragen zur Sportordnung bestehen, können diese an die zuständigen Bundesreferenten gerichtet werden.

Es wird darauf verwiesen, daß nach der Sportordnung bei allen Kurzwaffendisziplinen eine Brillenpflicht besteht. Verantwortlich für die Einhaltung sind nicht nur der Schütze selbst, sondern auch die Aufsicht führenden Personen. Im Falle von Unfällen ist der Versicherungsschutz gefährdet, wenn keine Brille getragen wurde.


6.) Waffenrechtliche Befürwortungen

Es wird das neue bundeseinheitliche und mit dem Bundesinnenministerium abgestimmte Befürwortungsverfahren des BDMP vorgestellt.

Einzelheiten dazu können auf der Internetseite des Landesverbandes unter der Adresse http://www.lv-sh.de eingesehen werden.

Die Änderungen wurden notwendig, da nach dem neuen Waffengesetz nur der Bundesverband des BDMP e.V. der „genehmigte Schießsportverband" nach §15 WaffG ist.

Die neuen, für den Antragsteller, den SLG-Leiter und den (vom Bundesverband zur Befürwortung ermächtigten) Landesverbandsleiter getrennten Formulare stellen sicher, daß jeder selbst für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich ist.

Zu den Vorraussetzungen, die bei der Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses durch den BDMP gegeben sein müssen, führen Heinz Kollmeier und Detlef Mesletzky aus:

Eine überarbeitete Befürwortungsrichtlinie des BDMP liegt im Entwurf vor und wird voraussichtlich kurzfristig in Kraft treten.

Wie auch in der Vergangenheit, ist eine der Voraussetzungen für die Befürwortung die regelmäßige Teilnahme am Schießsport. Dies wird zukünftig folgendermaßen ausgelegt: Während der vergangenen 12 Kalendermonate mindestens einmaliges Schießen pro Kalendermonat, oder während der vergangenen 12 Kalendermonate insgesamt mindestens 18-malige Teilnahme am Schießen. Diese Regelung entspricht einer Kommentierung des WaffG aus dem BMI.

Es zählen nur die Termine, unabhängig davon, ob an einem Termin nur eine oder mehrere Disziplinen ausgeübt wurden. Es ist unerheblich, ob an den Terminen Lang- oder Kurzwaffendisziplinen ausgeübt wurden. Es zählen auch Schießtermine bei anderen Schießsportverbänden.

Es herrscht Unklarheit über die Befürwortung und Berechtigungen der Sportschützen-WBK allgemein.

Nach Auslegung des BDMP wird die Sportschützen-WBK für eine Waffenkategorie beantragt und erteilt, z.B. Repetierlangwaffen. Der Schütze dürfte dann auf diese WBK keine Waffen aus anderen Kategorien erwerben, sondern müßte für einen Vorderladerrevolver beispielsweise eine weitere Sportschützen-WBK für diese Kategorie beantragen.

Die waffenrechtlich zuständigen Behörden in unserer Region handhaben dies jedoch anders: In Hamburg muß der Antragsteller zwar eine Waffe und ein Kaliber nennen, für die dann in der Sportschützen-WBK ein Voreintrag vorgenommen wird. Es entstehen aber keine Probleme, wenn dieser Voreintrag nicht oder erst später genutzt wird und zuvor andere Waffen aus anderen Kategorien erworben werden. In Schleswig-Holstein wird die Sportschützen-WBK ohne Voreintrag ausgestellt und enthält einen Hinweis, daß sie für alle Kategorien gültig ist.

Einigkeit besteht darüber, daß alle Waffen, die auf die Sportschützen-WBK erworben werden, für genehmigte Schießsportdisziplinen geeignet sein müssen.

Zur Befürwortung von über das Grundkontingent (2 mehrschüssige Kurzwaffen und 3 Selbstlade-Langwaffen) hinausgehenden Waffen führt Heinz Kollmeier aus:

Es stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Beantragung offen:

Beantragung weiterer Waffen zur Ausübung weiterer Disziplinen. In diesem Fall muß der Schütze den Nachweis führen, daß er mit allen bereits vorhandenen Waffen mindestens an den zurückliegenden Landesmeisterschaften teilgenommen hat.

Beantragung weiterer Waffen zur Leistungssteigerung im Wettkampfsport. In diesem Fall muß der Nachweis geführt werden, daß die weitere beantragte Waffen objektiv zur Leistungssteigerung in bereits ausgeübten Disziplinen geeignet ist (z.B. durch eine bessere Visierung, engere Passungen, usw.).

Für die Befürwortung der sogenannten Off-Duty-Revolver (Revolver mit weniger als 3" Lauflänge) für die Dsziplin 1500 liegt eine Sondergenehmigung des BMI vor. Diese Waffen können jedoch nicht im Rahmen des Grundkontingentes befürwortet werden, sondern nur für Schützen, die andere Teildisziplinen der 1500 bereits intensiv wettkampfmäßig ausüben. Eine Befürwortung für einen Off-Duty-Revolver muß daher auch durch den Bundesreferenten 1500 bestätigt werden.

Für Erstantragsteller zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr gilt nach dem neuen WaffG, daß sie ein fachpsychologisches Eignungsgutachten vorlegen müssen. Diese Gutachten werden von den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) erstellt.

Es wird auf die sogenannte „2/6-Regelung" hingewiesen, nach der innerhalb von sechs Monaten höchstens zwei Sportwaffen erworben werden dürfen. Dies gilt unabhängig von der Zahl der gegebenenfalls bestehenden Erwerbsberechtigungen (z.B. Sportschützen-WBK). Waffen, die nicht auf das Sportwaffenkontingent angerechnet werden, z.B. im Kaliber 4mm M20, fallen auch nicht unter die Regelung. Dies wird in Schleswig-Holstein und Hamburg offenbar einheitlich so gehandhabt.


7.) Allgemeines

Es gilt eine neue BDMP-Kassenordnung, nach der die Landesverbände zukünftig monatlich statt bisher jährlich mit dem Bundesverband abrechnen müssen.

Zur Anschaffung von Geräten (bewegliches Sachvermögen) gelten folgende Wertgrenzen:
Bis zu einem Wert von € 100 Entscheidung durch den Landesverband,
bis zu einem Wert von € 250 Entscheidung durch ein Präsidiumsmitglied,
bei einem Wert über € 250 Entscheidung durch das BDMP-Präsidium.

Alle Gerätschaften werden im Rahmen einer neuen Inventarisierungsrichtlinie festgehalten werden.

Für die Waffensachkundeausbildung und -prüfung gilt eine neue Prüfordnung. Es wird die Beschränkung auf 6 - 10 Teilnehmer pro Prüftermin und die Verpflichtung zur praktischen Schießausbildung mit Langwaffen auf 100-m-Bahnen kritisiert. Detlef Mesletzky weist darauf hin, daß die zahlenmäßige Beschränkung der Teilnehmer in Zusammenhang mit dem pro Teilnehmer vorgeschriebenen zeitlichen Rahmen der Ausbildung und Prüfung steht. Bezüglich der Langwaffenausbildung soll geprüft werden, ob dieser Teil nicht auch auf kürzeren Schießbahnen auf verkleinerte Scheiben erfolgen kann.

Es wird kritisiert, daß schon seit längerer Zeit keine Schießleiterausbildungen mehr angeboten wurden. Detlef Mesletzky erklärt dazu, daß das Unterrichtsmaterial noch den letzten neuen Bestimmungen angepaßt werden muß und stellt einen Termin für eine Schießleiterausbildung für ca. Ende Januar in Aussicht.

Kritik wird auch daran geübt, daß nach Angaben des BDMP-Präsidiums keine Entschädigungen für die Durchführung von Lehrgängen oder Range Officers bei Wettkämpfen gezahlt werden können. Es gäbe bereits Schwierigkeiten, die notwendigen Aufsichten zu stellen, auch, da deren Zahl wegen nicht durchgeführter Schießleiter- und RO-Lehrgänge zu gering sei. Detlef Mesletzky sagt dazu, daß die Zahlung von Entschädigungen nach Meinung der Steuerberater des BDMP nicht machbar sei. Aus dem Kreis der SLG-Leiter wird dagegen darauf verwiesen, daß dies in anderen Sportverbänden üblich und daher offenbar auch steuerlich machbar ist.

Nachtrag 04.04.2005:
Der Bundessportleiter wies aber darauf hin, daß für längeren Einsatz bei Wettkämpfen als Aufsichtsperson, RO oder ähnlichem, Reisekosten in Höhe von 30,-- Euro gezahlt werden können.


Landesverbandsleiter Heinz Kollmeier beendet die Versammlung um 21.50 Uhr.


Michael Gurezka
(Landesschriftführer)


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