Bericht von der SLG-Leiter-Versammlung am
02.12.2004
(Auszüge aus dem Protokoll der SLG-Leiter-Versammlung vom
02.12.2004)
Ort: Vereinsheim des FTN, Stettiner Str. 38, Neumünster
Datum: 02.12.2004
1.) Eröffnung durch den
Landesverbandsleiter
Landesverbandsleiter Heinz Kollmeier eröffnet die
SLG-Leiter-Versammlung um 19.35 Uhr und begrüßt die
Anwesenden.
2.) Jahresrückblick 2004
Heinz Kollmeier teilt mit, daß in 2004 vom Landesverband folgende
Geräte angeschafft wurden:
2 Timer
1 Scoreboard
Die Anschaffung eines V0-Meßgerätes wurde beim
BDMP-Präsidium beantragt.
Die Geräte dienen in erster Linie der Durchführung von
Veranstaltungen des Landesverbandes, z.B. Landesmeisterschaften. Sie
können jedoch auch von den SLGen ausgeliehen werden.
Die Landesmeisterschaften 2004 sind abgeschlossen. Die Wettbewerbe in
den Kurzwaffendisziplinen konnten wie geplant durchgeführt werden.
Bei den Langwaffen mußten einzelne Wettbewerbe ausfallen (300 m),
da Termine auf den Bundeswehrständen kurzfristig abgesagt wurden.
Der SIG-Sauer-Pokal mußte in diesem Jahr entfallen, da der
Schießstand in Quickborn aufgrund von Umbauarbeiten nicht zur
Verfügung stand.
3.) Landesmeisterschaften 2005
Die Kurzwaffenmeisterschaften werden voraussichtlich wieder in
Quickborn und Kaltenkirchen stattfinden. Die Termine müssen jedoch
noch abgestimmt werden, da der Umbau des Standes in Quickborn zur Zeit
nicht abgeschlossen ist.
Die 100-m-Langwaffenmeisterschaften werden voraussichtlich wieder in
Klein Wesenberg stattfinden, für die 300-m-Wettbewerbe wird eine
Alternative zu den Bundeswehrständen untersucht.
Die Flintendisziplinen werden wiederum in Kaltenkirchen ausgetragen
werden.
Aus dem Kreis der SLG-Leiter wird darum gebeten, bei der Terminierung
der Landesmeisterschaften auf die schleswig-holsteinischen
Schulferientermine und auf die Meldefristen zu den Deutschen
Meisterschaften Rücksicht zu nehmen.
4.) Jubiläum 25 Jahre
BDMP
In diesem Jahr beging der BDMP e.V. sein 25-jähriges
Jubiläum. Aus diesem Anlaß fand auf Schloß Neuhaus bei
Paderborn eine Festveranstaltung statt.
Heinz Kollmeier wies darauf hin, daß die eingeladenen
BDMP-Mitglieder für die Verpflegungs- und Übernachtungskosten
selbst aufgekommen sind.
Bei der Veranstaltung waren Vertreter des Bundesinnenministeriums und
des Bundesverwaltungsamtes anwesend, wodurch die guten Beziehungen des
BDMP zu diesen für die Umsetzung des neuen Waffenrechts
bedeutsamen Behörden weiter vertieft werden konnten.
5.) Änderungen der
Sportordnung
Die aktuelle Sportordnung ist zur Zeit nur im Internet unter der
Adresse http://www.bdmp.de
abrufbar. Die gedruckte Version soll in 2005 zur Verfügung stehen.
Bundessportleiter Detlef Mesletzky informierte, daß es noch
kleinere Änderungen an der im Internet verfügbaren
Sportordnung geben wird. Diese Änderungen sind zur Genehmigung
durch die Behörden eingereicht und man erwartet deren
Rückmeldung.
Soweit zur Zeit offenen Fragen zur Sportordnung bestehen, können
diese an die zuständigen Bundesreferenten gerichtet werden.
Es wird darauf verwiesen, daß nach der Sportordnung bei allen
Kurzwaffendisziplinen eine Brillenpflicht besteht. Verantwortlich
für die Einhaltung sind nicht nur der Schütze selbst, sondern
auch die Aufsicht führenden Personen. Im Falle von Unfällen
ist der Versicherungsschutz gefährdet, wenn keine Brille getragen
wurde.
6.) Waffenrechtliche
Befürwortungen
Es wird das neue bundeseinheitliche und mit dem Bundesinnenministerium
abgestimmte Befürwortungsverfahren des BDMP vorgestellt.
Einzelheiten dazu können auf der
Internetseite des Landesverbandes unter der Adresse http://www.lv-sh.de
eingesehen werden.
Die Änderungen wurden notwendig, da nach dem neuen Waffengesetz
nur der Bundesverband des BDMP e.V. der „genehmigte
Schießsportverband" nach §15 WaffG ist.
Die neuen, für den Antragsteller, den SLG-Leiter und den (vom
Bundesverband zur Befürwortung ermächtigten)
Landesverbandsleiter getrennten Formulare
stellen sicher, daß jeder selbst für die Richtigkeit der
gemachten Angaben verantwortlich ist.
Zu den Vorraussetzungen, die bei der Befürwortung eines
waffenrechtlichen Bedürfnisses durch den BDMP gegeben sein
müssen, führen Heinz Kollmeier und Detlef Mesletzky aus:
Eine überarbeitete Befürwortungsrichtlinie des BDMP liegt im
Entwurf vor und wird voraussichtlich kurzfristig in Kraft treten.
Wie auch in der Vergangenheit, ist eine der Voraussetzungen für
die Befürwortung die regelmäßige Teilnahme am
Schießsport. Dies wird zukünftig folgendermaßen
ausgelegt: Während der vergangenen 12 Kalendermonate mindestens
einmaliges Schießen pro Kalendermonat, oder während der
vergangenen 12 Kalendermonate insgesamt mindestens 18-malige Teilnahme
am Schießen. Diese Regelung entspricht einer Kommentierung des
WaffG aus dem BMI.
Es zählen nur die Termine, unabhängig davon, ob an einem
Termin nur eine oder mehrere Disziplinen ausgeübt wurden. Es ist
unerheblich, ob an den Terminen Lang- oder Kurzwaffendisziplinen
ausgeübt wurden. Es zählen auch Schießtermine bei
anderen Schießsportverbänden.
Es herrscht Unklarheit über die Befürwortung und
Berechtigungen der Sportschützen-WBK allgemein.
Nach Auslegung des BDMP wird die Sportschützen-WBK für eine
Waffenkategorie beantragt und erteilt, z.B. Repetierlangwaffen. Der
Schütze dürfte dann auf diese WBK keine Waffen aus anderen
Kategorien erwerben, sondern müßte für einen
Vorderladerrevolver beispielsweise eine weitere Sportschützen-WBK
für diese Kategorie beantragen.
Die waffenrechtlich zuständigen Behörden in unserer Region
handhaben dies jedoch anders: In Hamburg muß der Antragsteller
zwar eine Waffe und ein Kaliber nennen, für die dann in der
Sportschützen-WBK ein Voreintrag vorgenommen wird. Es entstehen
aber keine Probleme, wenn dieser Voreintrag nicht oder erst später
genutzt wird und zuvor andere Waffen aus anderen Kategorien erworben
werden. In Schleswig-Holstein wird die Sportschützen-WBK ohne
Voreintrag ausgestellt und enthält einen Hinweis, daß sie
für alle Kategorien gültig ist.
Einigkeit besteht darüber, daß alle Waffen, die auf die
Sportschützen-WBK erworben werden, für genehmigte
Schießsportdisziplinen geeignet sein müssen.
Zur Befürwortung von über das Grundkontingent (2
mehrschüssige Kurzwaffen und 3 Selbstlade-Langwaffen)
hinausgehenden Waffen führt Heinz Kollmeier aus:
Es stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Beantragung
offen:
Beantragung weiterer Waffen zur Ausübung weiterer Disziplinen. In
diesem Fall muß der Schütze den Nachweis führen,
daß er mit allen bereits vorhandenen Waffen mindestens an den
zurückliegenden Landesmeisterschaften teilgenommen hat.
Beantragung weiterer Waffen zur Leistungssteigerung im Wettkampfsport.
In diesem Fall muß der Nachweis geführt werden, daß
die weitere beantragte Waffen objektiv zur Leistungssteigerung in
bereits ausgeübten Disziplinen geeignet ist (z.B. durch eine
bessere Visierung, engere Passungen, usw.).
Für die Befürwortung der sogenannten Off-Duty-Revolver
(Revolver mit weniger als 3" Lauflänge) für die Dsziplin 1500
liegt eine Sondergenehmigung des BMI vor. Diese Waffen können
jedoch nicht im Rahmen des Grundkontingentes befürwortet werden,
sondern nur für Schützen, die andere Teildisziplinen der 1500
bereits intensiv wettkampfmäßig ausüben. Eine
Befürwortung für einen Off-Duty-Revolver muß daher auch
durch den Bundesreferenten 1500 bestätigt werden.
Für Erstantragsteller zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr gilt
nach dem neuen WaffG, daß sie ein fachpsychologisches
Eignungsgutachten vorlegen müssen. Diese Gutachten werden von den
Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) erstellt.
Es wird auf die sogenannte „2/6-Regelung" hingewiesen, nach der
innerhalb von sechs Monaten höchstens zwei Sportwaffen erworben
werden dürfen. Dies gilt unabhängig von der Zahl der
gegebenenfalls bestehenden Erwerbsberechtigungen (z.B.
Sportschützen-WBK). Waffen, die nicht auf das
Sportwaffenkontingent angerechnet werden, z.B. im Kaliber 4mm M20,
fallen auch nicht unter die Regelung. Dies wird in Schleswig-Holstein
und Hamburg offenbar einheitlich so gehandhabt.
7.) Allgemeines
Es gilt eine neue BDMP-Kassenordnung, nach der die Landesverbände
zukünftig monatlich statt bisher jährlich mit dem
Bundesverband abrechnen müssen.
Zur Anschaffung von Geräten (bewegliches Sachvermögen) gelten
folgende Wertgrenzen:
Bis zu einem Wert von € 100 Entscheidung durch den Landesverband,
bis zu einem Wert von € 250 Entscheidung durch ein
Präsidiumsmitglied,
bei einem Wert über € 250 Entscheidung durch das
BDMP-Präsidium.
Alle Gerätschaften werden im Rahmen einer neuen
Inventarisierungsrichtlinie festgehalten werden.
Für die Waffensachkundeausbildung und -prüfung gilt eine neue
Prüfordnung. Es wird die Beschränkung auf 6 - 10 Teilnehmer
pro Prüftermin und die Verpflichtung zur praktischen
Schießausbildung mit Langwaffen auf 100-m-Bahnen kritisiert.
Detlef Mesletzky weist darauf hin, daß die
zahlenmäßige Beschränkung der Teilnehmer in
Zusammenhang mit dem pro Teilnehmer vorgeschriebenen zeitlichen Rahmen
der Ausbildung und Prüfung steht. Bezüglich der
Langwaffenausbildung soll geprüft werden, ob dieser Teil nicht
auch auf kürzeren Schießbahnen auf verkleinerte Scheiben
erfolgen kann.
Es wird kritisiert, daß schon seit längerer Zeit keine
Schießleiterausbildungen mehr angeboten wurden. Detlef Mesletzky
erklärt dazu, daß das Unterrichtsmaterial noch den letzten
neuen Bestimmungen angepaßt werden muß und stellt einen
Termin für eine Schießleiterausbildung für ca. Ende
Januar in Aussicht.
Kritik wird auch daran geübt, daß nach Angaben des
BDMP-Präsidiums keine Entschädigungen für die
Durchführung von Lehrgängen oder Range Officers bei
Wettkämpfen gezahlt werden können. Es gäbe bereits
Schwierigkeiten, die notwendigen Aufsichten zu stellen, auch, da deren
Zahl wegen nicht durchgeführter Schießleiter- und
RO-Lehrgänge zu gering sei. Detlef Mesletzky sagt dazu, daß
die Zahlung von Entschädigungen nach Meinung der Steuerberater des
BDMP nicht machbar sei. Aus dem Kreis der SLG-Leiter wird dagegen
darauf verwiesen, daß dies in anderen Sportverbänden
üblich und daher offenbar auch steuerlich machbar ist.
Nachtrag 04.04.2005:
Der Bundessportleiter wies aber darauf hin, daß für
längeren Einsatz bei Wettkämpfen als Aufsichtsperson, RO oder
ähnlichem, Reisekosten in Höhe von 30,-- Euro gezahlt werden
können.
Landesverbandsleiter Heinz Kollmeier beendet die Versammlung um 21.50
Uhr.
Michael Gurezka
(Landesschriftführer)
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