Landesverband Schleswig-Holstein

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Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse

 

Ab dem 01.05.2010 gibt es eine neue Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB).

 

 In dieser OBwrB werden neue Antragsformulare verwendet.

 

Antrag auf Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse nach §14.2 Waffg.  (auf grüner WBK Grundbedürfnis)

 

Antrag auf Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse nach §14.3 Waffg.  (auf grüner WBK über das Grundbedürfnis hinaus)

 

Antrag auf Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse nach §14.4 Waffg.  (auf gelber WBK)

 

Neu ab April 2011:

Bei erstmaliger Beantragung einer Waffenrechtlichen Befürwortung ist der Nachweis der Sachkunde dem Antrag mit beizulegen.

 


Vorübergehende Überlassung von Schußwaffen

 

Bei der vorübergehenden Überlassung von Schußwaffen an Berechtigte empfiehlt es sich, der Ausweispflicht aus §38 WaffG nachzukommen, indem die überlassenen Waffen in einem Formular nach folgendem Vordruck aufgeführt werden:

Nachweis über die vorübergehende Berechtigung zum Erwerb bzw. Führen von Waffen

 

 


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02.05.2011